Allgemeine Geschäftsbedingungen W.Loy GmbH
§ 1 Allgemeines
1.
Auftragserteilung gilt
als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der W. Loy GmbH, im
folgenden W. Loy, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist.
2.
Lieferungen erfolgen
mit größter Beschleunigung nach Maßgabe der Bestände und Liefermöglichkeiten.
Schadens-ersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Höhere Gewalt befreit
W. Loy von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.
3. Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nur nach Absprache
und mit erteilter Zustimmung erfolgen.
§ 2 Preise
1.
Lieferungen und
Leistungen erfolgen stets zu den am Tage der Erfüllung gültigen Bedingungen und
Preisen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2.
Die Preise für
Röntgenverbrauchsmaterialien und Zubehör sind Schwankungen unterworfen, die wir
weder voraussagen noch beeinflussen können. Daher sind kurzfristige Änderungen
der Konditionen vorbehalten.
§ 3 Sonderaufträge
1. Sonderaufträge über nicht gelistete Ware
bedürfen hinsichtlich Mindestmenge,
Konfektionierung, Preis und Lieferzeit der gesonderten Vereinbarung. Die Annahme des Auftrages
wird schriftlich bestätigt.
§ 4 Verpackung
und Versand
1. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gem. Angebot
abgerechnet.
2.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr
des Kunden.
§ 5 Verpackungsverwertung und
Verpackungsentsorgung
1.
Beschaffenheit, Art und Umfang
der Verpackungen sind zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung über die Vermeidung
von Verpackungsabfällen (Verpackungsordnung) zweckbestimmt.
2.
Der
Kunde ist berechtigt, Verkaufsverpackungen restentleert, im
Fall von flüssigen Chemikalien gespült sowie nach Materialarten vorsortiert, den Sammelstellen oder bei
Lizenz der Verpackungen von DSD, den hierfür bestimmten jeweiligen Wertstoffbehältern zuzuführen. Verkaufsverpackungen mit dem Gefahrensymbol „giftig” sind auch nach Restentleerung als überwachungsbedürftiger
Abfall vom Kunden selbst zu entsorgen.
3. Eine Rücknahme
der Verkaufsverpackung ist bis
auf im Einzelnen zu vereinbarende Einzelfälle nicht möglich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
l. Alle von W. Loy gelieferten Waren bleiben bis zur
völligen Bezahlung sämtlicher bestehenden und noch entstehenden Forder-ungen Eigentum von W. Loy. Sie dürfen so lange
nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert
und verarbeitet, nicht aber
verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
2.
Im Falle einer Weiterveräußerung von Waren tritt der Kunde
mit der Annahme von Waren bis zur völligen
Bezahlung aller Forderungen
von W. Loy die ihm aus Veräußerungen der gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten an W. Loy ab. Im Falle der Veräußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde
die Forderungen in Höhe
des Wertes ab, der auf durch W. Loy gelieferte Waren entfällt.
3.
Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung oder Sicherung
unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise,
z. B. durch Pfändungen von dritter Seite oder ein Insolvenz-verfahren
des Kunden gefährdet, so ist W. Loy berechtigt, gelieferte Waren auch ohne
vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung zurückzuholen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
l. Warenrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen über Dienstleistungen, Geräte aller Art, Ersatzteile und Mieten sind
innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar.
2.
Werden Forderungen mit Gutschriften verrechnet, so wird ein evtl. gewährtes Skonto nur auf den danach zu zahlenden Betrag gewährt.
3. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4.
W.
Loy behält sich vor, in bestimmten Fällen Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahmeversand durchzuführen.
5.
Bei Zahlungsverzug berechnet W. Loy Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (Euribor). Ist der Abneh-mer
Kaufmann, berechnet W. Loy diesen Zinssatz
ab Überschreitung der Zahlungsfrist.
§ 8 Beanstandungen und Gewährleistung
1. Fehlende Waren
sind spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Sendung
unter Einsendung des Lieferscheins zu rekla-mieren.
2.
Mängelrügen müssen
unverzüglich erfolgen. Hierbei ist die Emulsions-, Fabrikations- oder Chargen-Nummer
anzugeben und die beanstandete Ware, ggf. auch unverarbeitetes Material der gleichen
Packung, nach Absprache
mit W. Loy zurück-zusenden.
3.
Für sämtliche Geräte übernimmt W. Loy – sofern
nichts anderes vereinbart – 1 Jahr Gewährleistung
(für Tausch- und Ersatzteile 1 Monat),
indem W. Loy Fabrikations- oder Materialfehler, die in dieser Zeit
angezeigt werden, kostenlos behebt
oder ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Art liefert.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn diese durch den Her-steller erbracht
werden muss. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer. Dieser ist durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Gewährleistung wird durch Nachbesserungen nicht verlängert und ist ausgeschlossen bei Transportschäden,
Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, selbst vorgenommenen Eingriffen
sowie Verwendung von ungeeigneten
Verbrauchsmaterialien. Ferner ist eine Geräte- und Ersatzteilgewährleistung nur
bei regelmäßiger Wartung der Geräte
durch Fachkräfte des Geräteherstellers
und andere geschulte Fachkräfte möglich. Auf Gebrauchtgeräte und gebrauchte Ersatzteile wird keine Gewährleistung erbracht;
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Für Verschleißteile,
Glas, alle Arten von Lampen, Heizfäden, Batterien und Schrift – und Datenträger (Disketten, Wechselplatten usw.) leistet W. Loy nur Gewähr, wenn ein Fehler schon bei der Übergabe
vor-handen war. Weitergehende Ansprüche aus
Mangelfolgeschäden, Verlust von Daten
oder entgangenem Gewinn sind ausge-schlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Die
Haftung für Personenschäden oder Schäden an
privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. Eine Rückgabe von nicht original verpackten Ersatzteilen ist nicht möglich. Für zurückgesandte Ersatzteile
zur Gutschrift fallen Überprüfungs- und Bearbeitungskosten an.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige
Versandstätte, für Zahlungen
90547 Stein.
§ 10 Gerichtsstand
Zur Entscheidung mit W.Loy entstehender Streitigkeiten wird – soweit eine Vereinbarung zulässig
ist – das Amtsgericht Fürth als örtlich zuständig vereinbart.
§ 11 Datenspeicherung
W. Loy speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten der Geschäftspartner.
§ 12 Schlußbestimmung
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleiben
diese Bedingungen im übrigen
voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung.