Für Arbeiten unter UV-Licht bei der Eindring- und Magnetpulverprüfung
Hinweis:
Das Merkblatt EM06 der DGZfP/BGFE gibt die Schutzstufe 2-1,4 gemäß DIN EN 170 vor.
Brillen, die dieser Schutzstufe entsprechen, sind mit getönten Gläsern ausgestattet. Getönte
Gläser sind jedoch nach der Norm DIN EN ISO 3059:2013-3 (Betrachtungsbedingungen
Eindring- und Magnetpulverprüfung) nicht erlaubt. Lt. Aussage der DGZfP wird die Schutzstufe
in der nächsten Fassung der EM06 korrigiert. Es können UV-Schutzbrillen mit der Schutzstufe
2-1,2 verwendet werden.